Die Lösung auf DSGVO Vorschriften – Push-Nachrichten auf Smartphones ohne Personendaten

Seit dem 25. Mai ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nun in Kraft und es wird überwiegend Kritik laut, z.B. dass die DSGVO für kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch für viele ehrenamtliche Vereine nichts anderes als ein Ärgernis und eine Abmahngefahr darstellt.

Warum ist die DSGVO ein Problem?

Das Stichwort ist hier: „Personenbezogene Daten“  Dies bedeutet, dass die DSGVO v.a. dann für Aufwand sorgt, wenn diese Daten überhaupt anfallen. Die Datensparsamkeit ist daher nachwievor die beste Lösung, um Probleme mit der DSGVO zu vermeiden.

Push-Notifications auf Smartphones senden ohne E-Mail oder Rufnummer?

Ja, es ist möglich Push Nachrichten in Form einer nativen APP ganz ohne Bedenken im Hinblick auf die DSGVO zu senden!  Am einfachsten ist dies mit PPush möglich, da hier keinerlei persönliche Adressdaten gespeichert werden. Das Prinzip ist wie folgt:

Die Empfänger abonnieren gewünschte „Channels“, die kostenfrei von Vereinen und anderen Organistationen angelegt werden können, ohne dass die Empfänger an die Sender E-Mail-Adresse oder Mobillfunk-Rufnummer angeben müssen. 

Dadurch ist es auch für viele Verbände und Organistationen mit sensiblen Daten möglich, Push-Nachrichten ganz im Sinne der DSGVO ohne die Datenproblematiken, wie Sie z.B. bei der Rufnummern-Weitergabe bei Whatsapp-Adressbüchern, zu versenden.

Daher empfehlen wir allen Vereinen und Organisationen jetzt gleich einen PPush-Channel für Ihren Organisations-Zweck anzulegen, um die Empfänger von Informationen mit echten PPush-Nachrichten zu erreichen.